Geheimhaltungsvereinbarung / Non-Disclosure-Agreement

Eine Geheimhaltungsvereinbarung, auch Non-Disclosure-Agreement (NDA) genannt, ist ein Vertrag, bei dem sich die Vertragsparteien zu einem streng vertraulichen Umgang mit allen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Informationen, Verhandlungen und Unterlagen verpflichten.
Zum Schutz von auszutauschendem Know-How werden NDAs üblicherweise im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung geschlossen. Ein NDA ist bereits in diesem Stadium zum Schutz vor einer ungewollten Offenlegung an Dritte oder einer Veröffentlichung wichtig. Auch vor dem Hintergrund des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung dringend anzuraten.
Welche Regelungen in einem NDA üblich sind, an welchen Stellen Risiken bestehen und wie man sich am besten gegenüber dem Vertragspartner positioniert, bedürfen fachlicher Expertise.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine fundierte Beratung an dieser Stelle lohnt und viel Zeit sparen kann, damit Ihr Know-How bestmöglich geschützt ist und Sie Ihr geplantes Projekt schnellstmöglich auf den Weg bringen können.
Mit langjähriger Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung von NDAs aus den verschiedensten Branchen unterstützen und beraten wir Sie bei
- der Prüfung und Einordnung eines NDAs,
- der Ausgestaltung und Erarbeitung eines NDAs,
- der Verhandlung des NDAs mit Ihrem Vertragspartner,
- Fragen zum Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

