RECHTSDIENSTLEISTUNGEN
Management für Geheimhaltungsverträge (Geheimhaltungsvereinbarung / Non-Disclosure-Agreement)
Wenn potenzielle Geschäftspartner herausfinden wollen, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoll ist, geht es schnell ans Eingemachte. Bereits bei ersten Gesprächen im Vorfeld einer eventuellen Geschäftsbeziehung müssen dann Dinge besprochen bzw. Informationen ausgetauscht werden, die nicht für jedermann bestimmt sind.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung (auch Geheimhaltungsvertrag oder Non-Disclosure-Agreement genannt) ist bereits in diesem Stadium zum Schutz des ausgetauschten Know-Hows vor einer ungewollten Offenlegung an Dritte oder einer Veröffentlichung unverzichtbar. Auch vor dem Hintergrund des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG) ist der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung dringend anzuraten. Seit April 2019 regelt dieses Gesetz den Schutz von Know-How und Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidriger Nutzung und Offenlegung sowie die Rechte des Inhabers im Falle einer Pflichtverletzung.
Welche Regelungen in einer Geheimhaltungsvereinbarung üblich sind, an welchen Stellen Fallstricke lauern und wie man sich am besten gegenüber dem Vertragspartner positioniert, bedürfen fachlicher Expertise.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine fundierte Beratung an dieser Stelle lohnt und viel Zeit sparen kann, damit Ihre Geschäftsgeheimnisse bestmöglich geschützt sind und Sie mit Ihrem Geschäftspartner Ihr geplantes Projekt schnellstmöglich auf den Weg bringen können.
Wir unterstützen Sie bei:
Ausgestaltung des Geheimhaltungsvertrags
Verhandlung des Vertrags mit dem Vertragspartner
Fragen zum Geschäftsgeheimnisgesetz
Sprechen Sie uns gerne auf unser Management für Geheimhaltungsverträge an!