FAQ

Welche Kosten fallen an, wenn ich Sie beauftrage?
Unsere Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung. Die Höhe der Kosten variiert je nach Umfang und Komplexität der anwaltlichen Tätigkeit sowie dem Wert des Streitgegenstands. Da die genauen Kosten von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen können, werden wir Sie im ersten Beratungsgespräch ausführlich und transparent über die voraussichtlichen Kosten informieren. So haben Sie bereits zu Beginn eine klare Vorstellung der finanziellen Rahmenbedingungen und können die Errechnung unserer Kosten besser nachvollziehen.
Was kostet eine Erstberatung?
Eine Erstberatung mit einem maximalen Zeitaufwand von 1 Stunde kostet bei uns pauschal 200,00 € brutto. Die Erstberatung soll bei der rechtlichen Einordnung Ihres Anliegens und Ihrer Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen helfen. Sie erhalten in diesem Zusammenhang eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Kosten einer außergerichtlichen Vorgehensweise sowie zum Prozessrisiko eines gerichtlichen Vorgehens. Wenn wir in derselben Sache im Anschluss an die Erstberatung weiter für Sie tätig werden, werden die Kosten für die Erstberatung mit den weiteren Kosten verrechnet.
Wann muss ich einen Anwalt bezahlen?
Der Vergütungsanspruch entsteht direkt mit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit. So kann der Anwalt beispielsweise die Gebühr für eine Erstberatung unmittelbar nach dem Gespräch in Rechnung stellen. Für umfangreichere Leistungen kann der Anwalt gemäß § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss verlangen. Welche Gebühren anfallen, ob eine Vorauszahlung erforderlich ist und ob eine Ratenzahlung möglich ist, besprechen wir gerne mit Ihnen im ersten Beratungsgespräch.
Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung und bitten diese um eine Deckungszusage für Ihr Anliegen.

Übernehmen wir die Anfrage bei Ihrer Versicherung, fällt hierfür grundsätzlich eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG bei uns an, nachdem die Rechtsschutzabwicklung gebührenrechtlich eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellt. Als Serviceleistung für Sie übernehmen wir die erste Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung im Normalfall kostenfrei. Sollte die Korrespondenz mit der Versicherung zur Einholung einer Deckungszusage jedoch über diese erste Deckungsanfrage hinausgehen, möchten wir Sie um Verständnis dafür bitten, dass die weitere Korrespondenz mit Kosten verbunden ist.

Welche Rechtsgebiete deckt die Kanzlei ab?

Die Kompetenz unserer Kanzlei erstreckt sich über mehrere wichtige Rechtsgebiete. Wir haben uns auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, um Ihnen in diesen besonders fundierte und kompetente Beratung bieten zu können.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Open Source Recht sowie im allgemeinen Vertragsrecht. In diesen Bereichen bringen wir langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen mit.

Falls Ihr Anliegen in eines dieser Gebiete fällt, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollte es sich um ein Thema handeln, das außerhalb unserer Spezialgebiete liegt, prüfen wir gerne, ob wir Ihnen weiterhelfen können oder empfehlen Ihnen einen kompetenten Kollegen, der Sie bestmöglich betreuen kann.

Welche Unterlagen sind für die Bearbeitung meines Falls wichtig?
Für eine zügige und umfassende Bearbeitung Ihrer Angelegenheit ist es wichtig, dass der Anwalt möglichst alle relevanten Unterlagen erhält. Dazu gehören insbesondere:
  • Verträge oder Vereinbarungen, die mit Ihrem Fall in Verbindung stehen
  • Korrespondenz mit dem Gegner, Behörden oder der Staatsanwaltschaft
  • Bescheide, Beschlüsse, Vorladungen
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, benötigen wir auch die entsprechenden Daten Ihrer Versicherung (Versicherungsschein mit Ihrer Versicherungsscheinnummer oder ggf. eine Deckungszusage, falls Ihnen diese bereits vorliegt).
Wie erfolgt die Kommunikation während des Mandats?

Wir legen Wert auf eine unkomplizierte und flexible Kommunikation, die sich ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet. Das gesamte Mandat kann digital, also telefonisch, per E-Mail oder Webmeeting abgewickelt werden – ohne dass ein persönlicher Besuch in der Kanzlei notwendig ist. Wir bieten Telefontermine oder Online-Meetings für Beratungen und Besprechungen an, die genauso effektiv sind wie persönliche Treffen.

Falls Sie den direkten Kontakt bevorzugen, können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung selbstverständlich auch in unsere Kanzlei kommen, sei es für das erste Beratungsgespräch oder für eine persönliche Besprechung während des Mandats.

Im laufenden Mandat informieren wir Sie bevorzugt per E-Mail oder Telefon. Unser Ziel ist es auch hier, Sie durch kurze Kommunikationswege jederzeit schnell auf den aktuellsten Stand zu bringen.