FAQ

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung und bitten diese um eine Deckungszusage für Ihr Anliegen.
Übernehmen wir die Anfrage bei Ihrer Versicherung, fällt hierfür grundsätzlich eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG bei uns an, nachdem die Rechtsschutzabwicklung gebührenrechtlich eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellt. Als Serviceleistung für Sie übernehmen wir die erste Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung im Normalfall kostenfrei. Sollte die Korrespondenz mit der Versicherung zur Einholung einer Deckungszusage jedoch über diese erste Deckungsanfrage hinausgehen, möchten wir Sie um Verständnis dafür bitten, dass die weitere Korrespondenz mit Kosten verbunden ist.
Die Kompetenz unserer Kanzlei erstreckt sich über mehrere wichtige Rechtsgebiete. Wir haben uns auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, um Ihnen in diesen besonders fundierte und kompetente Beratung bieten zu können.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Open Source Recht sowie im allgemeinen Vertragsrecht. In diesen Bereichen bringen wir langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen mit.
Falls Ihr Anliegen in eines dieser Gebiete fällt, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollte es sich um ein Thema handeln, das außerhalb unserer Spezialgebiete liegt, prüfen wir gerne, ob wir Ihnen weiterhelfen können oder empfehlen Ihnen einen kompetenten Kollegen, der Sie bestmöglich betreuen kann.
- Verträge oder Vereinbarungen, die mit Ihrem Fall in Verbindung stehen
- Korrespondenz mit dem Gegner, Behörden oder der Staatsanwaltschaft
- Bescheide, Beschlüsse, Vorladungen
Wir legen Wert auf eine unkomplizierte und flexible Kommunikation, die sich ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet. Das gesamte Mandat kann digital, also telefonisch, per E-Mail oder Webmeeting abgewickelt werden – ohne dass ein persönlicher Besuch in der Kanzlei notwendig ist. Wir bieten Telefontermine oder Online-Meetings für Beratungen und Besprechungen an, die genauso effektiv sind wie persönliche Treffen.
Falls Sie den direkten Kontakt bevorzugen, können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung selbstverständlich auch in unsere Kanzlei kommen, sei es für das erste Beratungsgespräch oder für eine persönliche Besprechung während des Mandats.
Im laufenden Mandat informieren wir Sie bevorzugt per E-Mail oder Telefon. Unser Ziel ist es auch hier, Sie durch kurze Kommunikationswege jederzeit schnell auf den aktuellsten Stand zu bringen.

